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uns |
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Allgemeine Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
(Stand: 01.01.2002)
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle
Verträge und Lieferungen, sofern sie
nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des
Verkäufers abgeändert worden sind.
Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers
gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich
zustimmen.
II. Angebot und Lieferumfang
1.1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben sind nur Annäherungswerte,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer
dem Käufer Zeichnungen oder technische
Unterlagen über den zu liefernden technischen
Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben
diese Eigentum des Verkäufers.
2.2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung
ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag
ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von
2 Wochen schriftlich bestätigt oder den
Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung
der Bestellung unverzüglich nach Klärung
der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
3.3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden
und Änderungen sollen vom Verkäufer
schriftlich bestätigt werden.
4.4. Konstruktions- und Formänderungen
des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten,
soweit der Liefergegenstand nicht erheblich
geändert, der Verwendungszweck nicht
eingeschränkt wird und die Änderungen
für den Käufer zumutbar sind.
5.5. Werden dem Verkäufer, ohne dass
ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß
Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel
an der Kreditwürdigkeit des Käufers
entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt,
angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt
der Käufer in angemessener Frist diese
Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1.1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes
vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf
einer gesonderten Vereinbarung.
2.2. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche
Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten,
die aus der Sicht des Verkäufers das
Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer
das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen
über den Kaufpreis zu verlangen.
3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im
Preis enthalten.
4.4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug,
so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz
zu fordern, es sei denn, der Verkäufer
weist eine höhere Belastung mit höherem
Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine
niedrigere Zinsbelastung nach.
5.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt sind, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferzeit
1.1. Lieferfristen und -termine gelten als
nur annähernd vereinbart, es sei denn,
dass der Verkäufer eine schriftliche
Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben
hat.
2.2. Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen,
Unruhen, behördlichen Maßnahmen,
Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten
und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren
und schwerwiegenden Ereignissen für die
Dauer der Störung. Der Verkäufer
ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren
unverzüglich die erforderlichen Informationen
zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten
Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
V. Eigentumsvorbehalt
1.1. Wir behalten uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor.
2.2. Der Käufer ist verpflichtet, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange
der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des
Käufers übergegangen ist. Insbesondere
ist er verpflichtet,
diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, muss der Käufer diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
VI. Haftung bei Mängeln
1.1. Für Mängel der Lieferung –
außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
oder bei schuldhafter vertragswesentlicher
Pflichten – haften wir unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt.
a)a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen
bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher
und/oder gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird
im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert
oder nachgeliefert, löst dies keinen
neuen Beginn der Gewährleistung frist
aus.
b)b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten
Produkten ab Gefahrübergang beträgt
bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher
und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung
ausgeschlossen.
2.2. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der
Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke
der Mängelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die Kaufsache an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort verbracht wurde.
3.3. Schlägt eine Nacherfüllung
fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher
ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche
nur das Recht zu, gemäß den §§
440,323,326 Abs.1 S. 3 BGB von dem Vertrag
zurückzutreten oder gemäß
§ 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
4.4. Die Gewährleistung erstreckt sich
nicht auf Schäden, die entstanden sind
infolge normaler Abnutzung , mangelhafter
Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter
Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet,
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
oder Wartung, nicht sachgemäßer
Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage-
oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen
Normen. Die Gewährleistung erstreckt
sich insbesondere nicht auf die Abnutzung
von Verschleißteilen. Verschleißteile
sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile
und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche
erlöschen auch dann, wenn ohne unsere
Genehmigung seitens des Bestellers oder eines
Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen werden.
5.5. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit
und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu
überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche
Nacherfüllung ( Nachbesserung oder Ersatzlieferung
) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
6.6. Weitere Ansprüche des Käufers,
insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
oder aufgrund von Schäden, die nicht
an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind, werden, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
VII. Haftungsbeschränkung
1.1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen
zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen oder Körperschäden betreffen,
werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber
auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren
Schäden sowie der Höhe nach auf
den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei
Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
2.2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast
bleiben hiervon unberührt.
3.3. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche
aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für
die Fälle des Unvermögens oder der
Unmöglichkeit.
VIII. Gerichtsstand / Erfüllungsort
1.1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw.
der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers
Erfüllungsort.
2.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch
im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses,
ist der Geschäftssitz des Verkäufers
Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. Der Verkäufer
ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers
zu klagen.
3.3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
IX. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam
sein oder werden oder sollte sich eine Lücke
im Vertrag ergeben, so berührt das die
Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes
nicht.
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2006 Bader-Quadsport, Neumarkt ( last update
17.01.2008
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